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Die Konkurrenten als Keywords? Ist das eine gute SEO Strategie?

Google_AdWords_Markennamen_141021-1Der Gedanke ist verlockend! Jemand gibt bei der Google-Suche den Markennamen eines meiner Konkurrenten ein - und im Suchergebnis steht meine AdWords-Anzeige ganz oben. Aber ist das überhaupt erlaubt? Das OLG Frankfurt hat hierzu ein interessantes Urteil gefällt.
Viele, die schon einmal eine Google AdWords-Kampagne aufgesetzt haben, kennen das Problem: Soll ich bei der Anlage der Keywords die Markennamen meiner Konkurrenten mit aufnehmen? Im Ergebnis bedeutet diese Mit-Anlage der Konkurrenzmarken, dass meine AdWords-Anzeige auch ausgespielt wird, wenn ein Suchender den Markennamen des Konkurrenten in das Suchfeld eingibt.
Das ist natürlich verlockend, da ich so möglicherweise Interessenten oder Kunden meines Konkurrenten auf meine Seiten führen kann. Aber ist es auch erlaubt?
 
Das OLG Frankfurt hat hierzu entschieden, dass es nicht zulässig ist, eine bekannte Marke als Keyword anzulegen und diese Marke dann anschließend in ein negatives Licht zu rücken - beispielsweise indem die Angebote des Konkurrenten als qualitativ minderwertig oder zu teuer dargestellt werden. Grundsätzlich - und das ist das entscheidende - ist die Anlage der Konkurrenzmarke als Keyword aber zulässig.
 
Das ist in jedem Fall eine wichtige Erkenntnis. Aus unserer Sicht ist es, wirtschaftlich gedacht, in vielen Fällen ratsam, die Markennamen der Konkurrenz in die eigene AdWords-Keywordliste aufzunehmen. Gerade dann, wenn die Chance besteht, dass der Suchende zu meinem Angebot wechselt bzw. grundsätzlich auch an Alternativangeboten interessiert ist.
 
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Themen: SEA